Entwicklung der Pfarrgemeinde und der Pfarrkirche
Bericht von Rektor Martin Eul aus dem Jahr 1963
Die alte St. Georgs-Kirche war trotz mehrfacher Erneuerungen und Erweiterungen, so um 1.500, im Jahre 1692 und in den 30er Jahren des 18. Jahrhunderts, alt und baufällig geworden. Die Gemeinde Irlich stellte von 1775 an dem Hause Wied vor, dass die St. Georgs-Kirche nicht mehr den Anforderungen eines Gotteshauses genüge; sie sprach dabei die Bitte aus, Wied möge in Irlich eine neue Kirche bauen ... Da nun Wied-Neuwied und Wied-Runkel die Hauptzehntherren waren, glaubte die Gemeinde Irlich sich zur Stellung eines Antrages um Neubau der Kirche an diese beiden Hauptzehntherren berechtigt, denn Verordnungen der Erzbischöfe von Trier besagten, dass die Zehntherren ohne Unterschied zum Bau und zur Reparatur des Schiffes der Pfarrkirche in der erzbischöflichen Diözese gehalten seien. Der Pfarrer sollte zur Unterhaltung des Chores gehalten sein, wenn er den dritten Teil des Zehnten bezog, was ja hier in Irlich nicht der Fall war. Die Pfarrgemeinde dagegen sollte Turm, Sakristei, Begräbnisstätte und Beinhaus bauen. Desgleichen mußte der letztere die Fuhren und Handdienste die erforderlich waren, zur Wiederherstellung des Schiffes und Chores leisten.
Letztere Verordnung datiert vom 29. Mai 1775 und bezog sich auf die ganze Diözese Trier ... Weil die Grafen von Wied hier also Hauptzehnten erhoben und unser Ort in der Diözese Trier lag, waren die Grafen von Wied nach den angeführten erzbischöflichen Verordnungen verpflichtet, uns eine neue Kirche mit Ausnahme der oben aufgeführten Partien zu bauen.
Als nun die Bitten unsere Gemeinde um den Bau einer neuen Kirche abgeschlagen wurden, beschritt sie den für beide Teile hart und mühevoll gewordenen Weg des Gerichtes.
Im Jahr 1790, unter dem rührigen Pastor Scheidweiler, reichte die Gemeinde ihre erste Klageschrift beim erzbischöflichen geistlichen Gericht in Ehrenbreitstein-Koblenz ein, wo damals die Trierer Erzbischöfe ihren Sitz hatten.
Damit begann ein 35jähriges Tauziehen zwischen Irlich und Wied. In einer gerichtlichen Entscheidung vom 19. Mai 1826 wurde der Fürst zu Wied verpflichtet, die Kirche zu bauen. Durch ein Schreiben der Regierung wurde das Fürstlich Wied´sche Rentamt aufgefordert mit dem Bau der Kirche bald zu beginnen.
Am 24. Juni desselben Jahres noch gab der Fürst die Anweisung: "Die Not erfordert es, dass unverzüglich die Mittel zum Ausbau der Kirche herbei geschafft werden."
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